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Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.3 Diebstahl, Untreue, Betrug
o. D. [1682]
Enthält: Phi(lipp) Henrich Freiherr von Vercken zu Hemmersbach an den Kölner Kurfürsten: Lehnt das durch Lügen erwirkte kurfürstliche Rescript vom 7. d. M. (?) ab. Hamecher habe in seinen Hemmersbacher Büschen 3 Hölzer gestohlen, wie die Beilage beweise. Frisch gefällte Bäume habe er unter Mist versteckt. Die Obrigkeit habe ihn vernommen. Er habe die Früchte von den 3 ½ Morgen des Hamecher, die im Hemmersbacher Gebiet liegen, bis zur Bezahlung des Diebstahls eingezogen. Da der Kerpener Schultheiß Hemmersbacher Übeltäter in seinem Amtsbereich aburteilt, gedenke er das gleiche mit Kerpener Übeltätern in seinem Hemmersbacher Amtsbereich zu tun, damit er nicht schlechter dastehe, als der Kerpener Schultheiß. Auch wolle er das seinem Lehnsherrn, dem Herzog von Jülich, direkt zustehende, diesem nützliche Recht nicht aufgeben.