Philipp Hardenawer von Zwingenberg bekundet, dass er als Lehnsträger des Hamman Wirthman [!] von Gundernhausen (Gondernhussen), Hamman Wirthmans Enkel, und des Adam von Roßdorf (Roßdorff), Bernhards Sohn, von Blicker von Gemmingen als Großvater und Vormund von Barbara und Gertrud, der Kinder des verstorbenen Hans von Wolfskehlen (Wolffskelns), folgende Güter in der Gemarkung Goddelau (Godelaw), die Heinrich Ackerloch hatte, zu Lehen empfangen hat: den Hof zu Goddelau, auf einer Seite gelegen zwischen Hans von Wolfskehlen und dem Hof, den Hamman Wirthman von Gundernhausen und des verstorbenen Adam Bernharts Kinder von den Eltern der genannten Kinder von Wolfskehlen zu Lehen empfangen haben, angrenzend an Konz Rymherns Hof, mit allem Zubehör, nämlich ungefähr 100 Morgen Ackerland und Wiesen sowie einer alle drei Jahre fälligen Abgabe (dritteil), die jedes Baugut im Dorf Goddelau gibt, bestehend aus ½ Malter Gerste und ½ Malter Hafer zu Holzrecht. Die Enkel Bernharts (!) Wirtman von Gundernhausen und Adam von Roßdorf, Bernhards Sohn, sollen diese Güter weiterhin als Lehen besitzen und nutzen entsprechend den diesbezüglichen Lehn- und Reversbriefen. Der Aussteller soll die Lehen "vermannen und tragen", wie es sich gebührt. Im Fall des Todes des Ausstellers ist binnen Jahresfrist ein unbescholtener, zum Schild geborener Edelmann als Lehnsträger zu bestellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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