Alphardus und Heinricus, Priores des Kartäuserordens von Erfurt und Nürnberg als Visitatoren in Spezialkommisssion von Neuzelle bei Grünau, weisen dem Kloster als Gebiet, in dem Gütererwerb erlaubt sein soll und der Prokurator des Klosters tätig sein darf, im Umkreis 9 oder 10 Meilen an (berechnet nach der Entfernung von Frankfurt).