Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Wendel Weißbecker und seiner Ehefrau Margarethe gegenüber Konrad Neiff, Inhaber der St. Laurentien- und St. Stephans-Vikarie am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer, über 4 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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