Quittung
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0631
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 1 b Depositen Adlige 15.-17. Jahrhundert
1602 März 9, Erichtag (= Dienstag)
Regest: Johann Ludwig von Sperwerseckh zu Stainrainach und Schnaitt, fürst. pfalzgräfl. Rat und Hofmeister zu Neuburg a. d. Donau, bekennt, daß ihm Bürgermeister und Rat des heil. röm. Reichs Stadt Reutlingen auf Verwilligung des Bischofs zu Speier eine Original-Gültverschreibung ausgehändigt haben, die am 3. November 1592 von Hans Burkhart von Anweil, fürstl. württ. gewesenem Hofrichter, Rat und Obervogt zu Herrenberg, seinem Schweher selig, anstatt und von wegen seiner hinterlegt worden ist. Sie besagt 1400 Gulden Hauptguts und lautet am Anfang und Ende: Von Gottes Gnaden Wir Christof Herzog zu Württemberg u.s.w., Selbverkäufer, und wir, Vogt, Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Großen Sachsenheimb, Mitverkäufer, bekennen u.s.w., gegeben am Zinstag nach dem heil. Ostertag 1562. Dieser Gültbrief ist dem Bischof Eberhard zu Speier und Propst zu Weißenburg, seinem Fürsten und Herrn, wegen 1000 Gulden, die er (Sperwerseckh) von dem Bischof und dessen Stift zu Lehen trägt, hypotheciert gewesen und gegen Lieferung dreier verschiedener Reversbriefe, deren einer auf das fürstl. Stift zu Speier, der andere auf seinen Schweher selig, der dritte auf ihn (Sperwerseckh) gelautet, deponiert. Die Summe der 1400 Gulden ist unlängst durch die Stände von Prälaten und gemeiner Landschaft des Herzogtums Württemberg gekündigt worden. Daher benötigt er die Gültverschreibung zur Erlangung der aufgekündeten 1400 Gulden.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johann Ludwig von Sperwerseckh
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johann Ludwig von Sperwerseckh
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ