Engelhard von Berlichingen zu Dörzbach (Dortzpach), der sich laut Urkunde von 1471 März 2 (Samstag vor Invocavit) mit 123 rheinischen Gulden Hauptsumme gegen Dietrich von Stein, Komtur zu Donauwörth (Werde), verschrieben hat und dessen Schuld zum jetzigen Zeitpunkt noch 92 Gulden ohne Kosten und Schaden des Deutschen Ordens beträgt, bestätigt, daß Götz von Steten, Eberhart Lochinger und Berengar von Berlichingen zwischen ihm und Herwort Thieln, Anwalt des Berthold von Sachsenheim (Sachszenheim), Komtur zu Donauwörth, entschieden haben, daß er genannten Komtur 70 rheinische Gulden für die entstandenen Kosten und den Schaden zu bezahlen hat. Er verspricht, diese Summe zu den vereinbarten Raten dem Komtur oder Trappier in Mergentheim zu entrichten. Bürgen sind: Götz von Stetten, Berengar von Berlichingen.