Papst Johannes XXII. erlaubt auf deren Bitten der Gräfin Loretta von Sp., das Zisterzienserkloster Himmerod (Hymmenrode), Diözese Köln (Colonien.), und dessen Kirche, in der der Leib ihres + Ehemannes Graf Heinrich von Sp. ruht, jährlich an dessen Jahrestag mit geziemender Begleitung zu besuchen und dort feierliche Exequien abzuhalten ungeachtet der Statuten, Gewohnheiten und Privilegien des Klosters.