Papst Johannes XXII. erlaubt auf deren Bitten der Gräfin Loretta von Sp., das Zisterzienserkloster Himmerod (Hymmenrode), Diözese Köln (Colonien.), und dessen Kirche, in der der Leib ihres + Ehemannes Graf Heinrich von Sp. ruht, jährlich an dessen Jahrestag mit geziemender Begleitung zu besuchen und dort feierliche Exequien abzuhalten ungeachtet der Statuten, Gewohnheiten und Privilegien des Klosters.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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