Kommunaler Ausgleichsstock
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Kalkar III (1935-1969), 916
Kalkar III (1935-1969)
Kalkar III (1935-1969) >> 9 Finanzen und Steuern >> 96 Finanzausgleich, Umlagen >> 961 Finanzausgleich
1955-1969
Enthält: - Anträge der amtsangehörigen Gemeinden auf Gewährung von Beihilfen aus dem kommunalen Ausgleichsstock zum Ausgleich ihrer Jahresrechnungen, Nachweisungen der Ergebnisse der Jahresrechnungen - Anträge des Amtes Kalkar auf Anerkennung seiner Eigenleistung für verschiedene Baumaßnahmen als beihilfefähige Ausgaben für den kommunalen Ausgleichsstock - Antrag auf Elternpflegschaft Appeldorn-Kehrum auf Gewährung eines Zuschusses für das Jugendorchester zur Beschaffung von Musikinstrumenten - Anerkennung des Schuldendienstes für verschiedene Darlehen der Stadt Kalkar und der Gemeinden als beihilfefähige Ausgaben im Sinne der Bestimmung des kommunalen Ausgleichsstocks, 1 Schuldschein für die Stadt Kalkar
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:25 MEZ