Genehmigung Hessen-Darmstadts des mit Preußen am 11. Oktober 1862 in Darmstadt geschlossenen Vertrages über Herstellung und Benutzung einer Telegrafenverbindung zwischen Berlin und Frankfurt/Main über Kassel und Gießen sowie zwischen Wetzlar und Gießen. Darmstadt, 29. Dezember 1862

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