Der Ulmer Bürger und Wirt Zum Storchen [abgegangene Wirtschaft, Schwilmengasse 7] Johann Georg Holl bekennt, dass ihm der Komtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Adam Maximilian von Ow ("Aw") [Obernau Stadt Rottenburg a. Neckar/Lkr. Tübingen] zu Hirrlingen ("Hürlingen") [Lkr. Tübingen] und Sterneck [Gde. Loßburg/Lkr. Freudenstadt] den Halbteil an der Au der Kommende an der Iller, die Alber genannt wird [heute teilweise Gemarkung Neu-Ulm] und zu der ungefähr 9,25 Jauchert Wiesen und Baumgarten gehören, zu Erbrecht verliehen hat. Die andere Hälfte der Au befindet sich im Besitz des Johann Konrad Uhl. Er verpflichtet sich, seinen Teil der Au in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende davon jährlich 2 Gulden und 4 Heller Zins sowie 1 Gulden für die Steuer zu entrichten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an geeignete Personen, die auch den Vorstehern der Kommende genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es dadurch oder auf andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 1,75 Gulden rheinisch als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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