A: Leonhard Zerreysen. S1: Niklas Trautenberger zu Auerbach. S2: Friedrich Pappenberger zu Unterfrankenohe (im Truppenübungsplatz Grafenwöhr). S3: Kaspar Zerer, Richter zu Michelfeld. E: Abt Wernher des Klosters Michelfeld. Betreff: Revers über den ihm von E verliehenen Hammer unter der Zigelmüle (Staubershammer, Lkr. Eschenbach) neben der Awe, den A von Endres Tetzel erkauft hat. A verpflichtet sich, den Hammer wesentlich und baulich zu halten, ihn nicht anders als zu einem Hammer zu gebrauchen, ihn nicht zu verkaufen, zu entfremden oder zu versetzen, ihn weder an Wiesmahden noch an Äckern, Zimmern oder anderen Zugehörungen ohne Wissen und Wort seiner Herrschaft zu teilen, dem Kloster zu erlauben, von Walburgis bis Michaeli jeweils einen Tag in der Woche seine Wiesen in der unteren Au zu wässern, keine Weiher und keine ungewöhnlichen Fälle sowie andere Gebäude am Wasser zu errichten, die dem Kloster schaden könnten, seine Hammermeister, Hammerschmiede, Dienstknechte, Hirten oder andere, die auf dem Hammer wohnen, zu verpflichten, nur den Abt des Klosters Michelfeld als ihren Herrn zu haben, sich keiner anderen Herrschaft gegen seine gnädige Herrschaft zu behelfen, die Ehaftrechte in Michelfeld zu besuchen und dort Recht zu nehmen wie die anderen Untertanen des Klosters, das Erbrecht an dem Hammer nur solchen Leuten zu verkaufen, die dem Abt "gefällig" sind, einen jährlichen Zins von 16 Gulden rhein. und eine Fasnachthenne sowie den großen und kleinen Zehnt zu reichen, im Falle einer Feuersbrunst den Hammer innerhalb von zwei Jahren wieder aufzubauen, erster "Werer" für seine Hammerschmiede, Dienstknechte, Hirten oder wer sonst auf dem Hammer wohnhaft ist, zu sein, wenn diese dem Abt etwas schuldig werden.