Kaiser Friedrich III. ordnet an, dass alle, welchen Forsthuben, Zeidelgüter, Fürreuten oder andere Stücke innerhalb der Forst und Zeidelgerichte bei den Nürnberger Reichwäldern St. Laurenzen und St. Sebalds Pfarr zustehen und gebühren, solche Güter von den durch Bürgermeister und Rat der Stadt Nu{e}remberg über die genannten Wälder und Gerichte gesetzten Amtleuten zu Lehen fordern und empfangen sollen, so insbesondere Hans Waltstromeir seine Forsthub zu Reichelstorff, Veit Aman die Forsthub zu Swertzenloe, Lorentz Seidenschuster die Forsthube zu Affalterpach und Fritz Pawer ein Seidelgut zum Riblingshoff.

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Staatsarchiv Nürnberg
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