Graf Philipp Ferdinand zu Limburg-Styrum verpfändet dem Gerichtsschöffen Hermann Voerste zu Broich und dem Adolf Wilhelm Otterbeck zu Saarn dem zum Hause Styrum gehörigen in der Saarner Gemarkung gelegenen großen Frucht- und Garbenzehnten, bestehend aus 264 1/4 Morgen, für die Summe von 4400 Thln., mit der Bestimmung, daß der stipulierte Pfandtermin von 14 Jahren im Falle keiner Kündigung von der einen oder anderen Seite ein halbes Jahr vor Ablauf erfolge, auf weitere 14 Jahre verlängert werden solle. So geschehen Styrum den 31. August 1762. Siegel ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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