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Dechantin Anna von Galen und das Kapitel zu Bedbur verpachten den Eheleuten Hermann von Bergeren und Elisabeth ein ungefähr 9 holländische Morgen großes Grundstück im Kirchspiel und Gericht Kekerdom, genannt die Wyth, auf 12 Jahre, gegen jährliche Abgabe von 16 Daler und 1 Unzen guten weißer Ingwers (gembers) (fol. 90).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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