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Abt Balthasar, Prior und Konvent des Klosters Ettenheimmünster verleihen dem Michel Werber und seiner Ehefrau Ursula Steinbößin, Bürger zu Ettenheim, den Halbteil des Falkensteinhofs zu Ettenheim zu Erblehen. Die Beständer leisten jährlich den Halbteil des Widerzinses, nämlich 6 Viertel Weizen, 6 Viertel Korn, 6 Viertel Gerste und 6 Viertel Haber an Bischof Johann von Straßburg, 2 Viertel Korn und 2 Viertel Weizen denen von Wilgotheim, 1 Viertel, mehr 15 Sester Herrenzins, 8 Sester den Bracken von Klingen. Sie geben jährlich auf Martini an den Kasten zu Ettenheim 7 1/2 Viertel Korn, 7 1/2 Viertel Haber unablösiger Gült, zu Ostern 50 Eier, zu Weihnachten 1 Kuchen und leisten jährlich 2 Fronenger. Die vormals den Gültmeiern des Hofs zustehenden, mit den Widerzinsen verrechneten 15 Sester Guts vom Endacker werden nicht mehr gewährt. Die Eheleute Roman Lebeisen und Ursula Ihesin erhalten auf Lebzeit das Recht, die Hälfte dieses Erblehens zu nutzen. Als Sicherheit verpfändet Michel Werber 2 Jeuch Acker (Anlieger: Heilbad, Simon Faber zu Ettenheimweiler, Hans Krieser, Stephan Hermann zu Broggingen), Roman Lebeisen 2 Jeuch Acker im Meußberg (Anlieger: Peter Rothe, Marzolf Kürselins Witwe, Hans Banher, Galle Scherer), von dem 3 Sester Guts an den Klosterhof zu Ettenheim gehen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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