Werden.-Ferdinand Otto Freiherr und Burggraf von und zu Westerholt, Herr zu Alst, Haselünne usw., kurkölnischer Geheimer Rat macht bekannt, dass Abt Theodor nach dem Tod des Adolf Arnold Robert Freiherrn von und zu Gisenberg, Domherrn zu Hildesheim ad effectum agendi seinen minderjährigen Sohn Josef Clemens August Freiherrn von Westerholt genannt Gisenberg mit dem Gut Sirathausen bei Henrichenburg und dem Gut Wardenburg oder Portekampf ebenda belehnt hat. Er hat huldigen lassen von seinem Bevollmächtigten Alexander Ferdinand Zumbusch.-Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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