Hans Heinrich von Heusenstamm (Heüsenstain), Amtmann zu Amorbach, bekundet, dass er der Witwe Maria von Hirschhorn, geb. von Hatzfeldt zu Wildenburg, 1000 Gulden Frankfurter Währung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) schuldig geworden ist, und quittiert über die Auszahlung dieses Kapitals. Er verspricht jährliche Verzinsung mit 50 Gulden zu Halbfasten (Laetare) und setzt seinen freieigenen, zur Burg Hornberg gehörigen Hof Stockbronn samt Pertinenzen und näher bezeichneten Gefällen zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis geschieht mit vierteljähriger Kündigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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