Abt. 852.4 Landesjugendheim Selent (Bestand)
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Abt. 852.4
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landesverwaltung seit 1946 >> Abt. 852 Landesjugendheime
1923-1991
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landesjugendheim Selent nahm 1927 in der von der Familie Blome erworbenen Blomenburg bei Selent seinen Betrieb auf. Die Provinzialverwaltung brachte dort – wie auch in Heiligenstedten – zentral die bis dahin auf mehr als fünfzig Heime und Anstalten in unterschiedlicher Trägerschaft verteilten sogenannten Fürsorgezöglinge unter. Mit einer kurzen Unterbrechung in der Zeit von 1933 bis 1936 bestand das Landesjugendheim Selent bis 1993, ab 1975 als offenes Mädchenheim. Dem Landesjugendheim Selent war das Landesjugendheim in Oelixdorf als Außenstelle angegliedert. Nach der Schließung der Außenstelle Oelixdorf im Jahr 1981 erhielt Selent eine geschlossene sonderpädagogische Abteilung zur Abwendung von Untersuchungshaft und Haft mit sechzehn Plätzen.
61 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ