Die Priorin und die Konventfrauen des Franziskanerinnenklosters (der undern samlung) zu Horb verkaufen für sich und ihre Nachfolgerinnen eine Gülte von jährlich 3 Malter Veesen in Kaufmannsgüter und Horber Maß mit Hauptgut und aller Gerechtsame aus dem Hanen Hof zu Altheim, die ihnen nach einer Zinsverschreibung vom 28. März 1468 (uf Mönntag nechst nach dem Sonntag Letare zu halb vasten) derzeit Peter Kammerer zu geben schuldig ist, an den vornehmen, ehrsamen und weisen Hans Hettinger, Bürgermeister zu Horb, und alle seine Erben und Nachkommen für 15 fl guter und gemeiner Horber Währung und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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