Michel Krabler, Schuhmacher zu Urbach, wegen eines [ungenannten] Vergehens und wegen Körperverletzung an Conlin Prun d.J. von Urbach, zu Schorndorf gef., jedoch auf Fürbitten etlicher guter Freunde wieder freigelassen, gelobt unter Eid, weder Leib noch Gut wegzuschaffen, ehe nicht sein Vergehen gegen den Landesherrn und seine Körperverletzung gütlich und rechtlich beigelegt seien und schwört U.