Kaiser Ludwig befiehlt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, nachdem Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Herrenalb durch großen Unfrieden und wegen etlicher Herren, insbesonders wegen Markgraf Hermann VIII. von Baden, von denen sie bedrängt werden, in solche Not gekommen sind, dass sie in ihrem Kloster nicht bleiben und ihr Auskommen finden können, sich des Abts und des Konvents anzunehmen, ihr Schirmer zu sein und nicht zu gestatten, dass Markgraf Hermann noch jemand anders sich an ihren Gütern und Leuten vergreifen. Sollte sich der Graf ungehorsam zeigen, möge er wissen, dass er sich gegen den Kaiser vergehe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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