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Marx Mayer von Ettenheimmünster bekundet, vom Kloster Ettenheimmünster laut (inseriertem) Lehenbrief vom selben Tag den Halbteil des Meierhofs zu Ettenheimweiler zu Erblehen empfangen zu haben. Der Beständer liefert jährlich auf Martini an den Kasten zu Ettenheim 3 1/2 Viertel Korn, 3 1/2 Viertel Haber unablösiger Gült und leistet jährlich 2 Fronenger oder zahlt dafür 5 ß. Stirbt er ohne leibliche Erben, soll das Lehen an die von ihm an Kindes Statt angenommenen Söhne des verstorbenen Hans Gramp, Andreas und Mathias, fallen. Er zahlt, wie künftig jeder Erblehner, beim Empfang des Lehens dem Abt 5 Goldgulden und jedem Koventualen 1 Reichstaler. Als Sicherheit verpfändet er 2 Juch Acker oberhalb Thomansbrunnen (Anlieger: Hans Junglins Erben von Ettenheim, Junker von Endingen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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