Herzog Johann Friedrich zu Württemberg bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen für diesen selbst und für dessen Brüder Johann Wilhelm und Reinhard sowie für dessen Vettern Bernolph und Schweickard von Gemmingen zu Bürg und Presteneck den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei Güter daselbst samt allen Zugehörungen - "das ain Bastian Wertz, dass ander Michael Rapp und das dritt Lorentz Steinmar bawen und innenhaben" - zu Mannlehen verliehen hat.