In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Klage der Brüder Anton, Bernard und Johan Westhaus ./. Melchior Huge. Die Parteien haben laut Anlage Bürgschaft übernommen. Kläger verlangen, dass der Beklagte den auf ihn entfallenden Teil zahlt.
Klage der Brüder Anton, Bernard und Johan Westhaus ./. Melchior Huge. Die Parteien haben laut Anlage Bürgschaft übernommen. Kläger verlangen, dass der Beklagte den auf ihn entfallenden Teil zahlt.
Darin: Anlage (Abschrift): 23.6. 1610. Vor dem Offizial nimmt Kaufhändler Peter Westhaus (Bruder der Kläger) und seine Frau Gertrud Schepers von Goddert Hinkamp und Laurenz Epping als Provisoren der Elende zu Überwasser ein Darlehen auf. Bürgschaft übernehmen Anton und Bernhard Besthaus, Eheleute Johan Westhaus u.Katharina Peicks und Eheleute Melchior Huge u. Elsabe Kocks. Die Eheleute Huge verpfänden ihr Haus am Ende der Kerkeringstegge und der Doetstraße am Bült, die Eheleute Johan Westhaus ihr Haus am Vorschepoel zwischen Henrich Greving und Wandmacher Herman Schencking.