Schuldbrief Ditmar Borhochs
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Urk. 18, 389
Urk. 18, Urk. A II KL. Cappel 1367 Dez. 28
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1365-1369
1367 Dezember 28
Ausf. Perg. - RundSg. Ditmar Borhochs abh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.293 Nr.2
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1368 in die sanctorum Innocentum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ditmar Borhoch (Boroch) bekundet eine Geldschuld, von der der Abt von Cappel ihn befreit gegenüber Wasmud von Ahausen (sotan scholt alse min herre von Capele mich ledig machit zu Wasmude von Ahusin), nämlich 152 fl., mit dem Judenschaden, der darauf liegt, bis das Hauptgeld mit dem Schaden bezahlt wird, wie Urkunden ausweisen, die Wasmud darüber ausgestellt hat (alse die briebe wisen, die herre Wasmude darvbir gegebin hait). Ditmar gelobt an Eides statt mit Hand und Mund, daß er dies in acht Tagen nach Erhalt dieser Urkunde (daz ich daz in athe tagin noch gifft diser briebin) dem Abt verbriefe (virgwissin vnd virbriebin), damit dieser bezüglich Kost und Botenlohn keinen Nachteil erleide. Im Säumnisfall kann der Abt ihn pfänden (tun ich des nith, so maig he mich kundingin truweloz vnd griffen an daz myne vnd sich damyde losin zu virkouffeny vnd zu virseccyne an ally widersproche).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) 5 littera. Recognicio Ditmar Boroch
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.275 Anm.3
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ditmar Borhoch (Boroch) bekundet eine Geldschuld, von der der Abt von Cappel ihn befreit gegenüber Wasmud von Ahausen (sotan scholt alse min herre von Capele mich ledig machit zu Wasmude von Ahusin), nämlich 152 fl., mit dem Judenschaden, der darauf liegt, bis das Hauptgeld mit dem Schaden bezahlt wird, wie Urkunden ausweisen, die Wasmud darüber ausgestellt hat (alse die briebe wisen, die herre Wasmude darvbir gegebin hait). Ditmar gelobt an Eides statt mit Hand und Mund, daß er dies in acht Tagen nach Erhalt dieser Urkunde (daz ich daz in athe tagin noch gifft diser briebin) dem Abt verbriefe (virgwissin vnd virbriebin), damit dieser bezüglich Kost und Botenlohn keinen Nachteil erleide. Im Säumnisfall kann der Abt ihn pfänden (tun ich des nith, so maig he mich kundingin truweloz vnd griffen an daz myne vnd sich damyde losin zu virkouffeny vnd zu virseccyne an ally widersproche).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) 5 littera. Recognicio Ditmar Boroch
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.275 Anm.3
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ