1662 Nov. 24, Ellwangen 1659 hatte der +Wilhelm Christoph Adelmann von Adelmannsfelden auf Schechingen und Hohenstadt (#107) den +Johann Rudolf [von Rechberg], Fürstpropst zu Ellwangen, gebeten zu bewilligen, dass er zur Tilgung seiner Schulden seine vom Stift Ellwangen lehenbaren Güter zu Reichenbach, Dewangen, Faulherrnhof und Rodamsdörfle als Eigen um 22000 fl an den General Georg Friedrich vom Holtz verkaufen dürfe, wogegen er dem Stift Ellwangen Eigengüter, nämlich die Flecken Leinweiler und Börrat, zu Lehen auftragen wolle. Durch peremptorischen Kapitelsbeschluß vom 24. Aug. (Bartholomäi) 1659 willigten Propst, Dekan und Kapitel unter den Bedingungen ein, dass General vom Holtz eine Versicherung der Religion wegen abzugeben habe und dass die als Lehen angebotenen Güter schuldenfrei sein müssten. Beide Bedingungen blieben wegen des Todes des Wilhelm Christoph Adelmann [am 27. Dez. 1659] unerfüllt. Die adelmannsche Vormundschaft ließ die Schuldensache durch eine kaiserliche Kommission gütlich klären, worauf die Gläubiger in einen Akkord einwilligten. Da die von General vom Holtz angebotenen Zinsbriefe nicht akzeptiert wurden, verkauften die Vormünder mit lehenherrlicher Zustimmung die reichenbachischen Güter an Johann Friedrich Lang zu Leinzell. Die adelmannsche Vormundschaft [Maria Magdalena Adelmann von Adelmannsfelden geb. Freiin von Rechberg von Hohenrechberg, ihr Bruder Johann Ernst Freiherr von Rechberg von Hohenrechberg zu Rechberghausen und Johann Joachim Freiherr von Stadion] trägt als Ersatz für diese ehem. Lehen dem Stift Ellwangen die zwei Flecken Leinweiler und Börrat zu Mannlehen auf gemäß dem jüngsten darüber ausgestellten Lehenbrief und -revers. Sollten trotz der Aufhebung der bisher auf beiden Flecken lastenden Hypotheken Forderungen - insbesondere auf den großen Zehnten - erhoben werden, verpflichtet sich die adelmannsche Vormundschaft namens der Pflegkinder, das Stift Ellwangen hierin gegen jedermann, insbesondere gegen das Fürstentum Württemberg wegen dorthin schuldiger 2000 fl, zu vertreten und schadlos zu halten. Sie setzt hierfür das gesamte adelmannsche Vermögen zu Unterpfand. Die Vormundschaft verpflichtet sich ferner, die trotz des Erlöses aus dem Verkauf der reichenbachischen Güter noch offenen Schulden innerhalb von 10 Jahren zu tilgen. - Propst, Dekan und Kapitel zu Ellwangen geben sich mit diesen Selbstverpflichtungen zufrieden. Die Urkunde wird doppelt ausgefertigt. Siegler: 1) - 2) Propst, Dekan und Kapitel zu Ellwangen (mit Ihrn fürstlichen und capitlischen Secret und adelichen Innsigl), 3) - 4) die adelmannsche Vormundschaft und 5) der älteste Pflegsohn Hans Christoph [I.] Adelmann von Adelmannsfelden (#114), Dom- und Chorherr zu Augsburg und Ellwangen Ausf. Perg. - 5 Sg. in Holzkapsel mit Deckel - Kv. Altsignatur(en): ad No. I D, Ellwang. Lehen; - I D Nro. 13b Bem.: Das 3. Sg. enthält untereinander die Petschaften der M[aria] M[agdalena] A[delmann] G[eborne] V[on] R[echberg] und ihres Sohns I[ohann] C[hristoph] A[delmann] V[on] A[delmannsfelden], das 4. Sg. trägt die Umschrift HANS. ERNST.VON.HOCHEN.RECHBERG, das 5. Sg. trägt die Umschrift IO[hann].IOACHIM.FREI[herr].V[on].ST[adion].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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