Papst Innozenz [II.] bestätigt den Augustiner-Chorherren in Indersdorf auf Bitte des Propstes Rupert die Gründung des Stifts und unterstellt es dem Bischof der Diözese [Freising]. Der Papst bestätigt den gegenwärtigen und zukünftigen Besitzstand, gewährt freie Propstwahl und macht den Chorherren eine Jahresabgabe von einem Bezant an die Römische Kurie zur Pflicht. S=A