Klage des Bernard zur Mühlen, rector altaris trium regum in ecclesia S. Lamberti ./. Wilbrand Plönies zu Ossenbeck. Der Kläger hat von dem Priester Anton Theurkauff einen Rentbrief für die vicaria trium regum gekauft und hat ihn dem Beklagten, der collator der Vikarie ist, zwecks Einsichtnahme übergeben, wie er behauptet. Er klagt auf Rückgabe des Rentbriefes.