Thomas Wilhelm von Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm sein Bruder Johann Wilhelm der Jüngere aus Niederhausen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] auf seine Bitte hin 20 Gulden geliehen hat. Er verpflichtet sich, bis zur Rückzahlung des Kapitals dieses seinem Bruder mit jährlich 1 Gulden zu verzinsen. Als Unterpfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses hat er ihm sein Erbrecht an einer Selde in Roth eingesetzt. Diese Selde ist außerdem der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm für einen Zins, den Erben des Johann Wilhelm des Älteren von Roth für die noch ausstehenden Zinszahlungen für 102,5 Gulden, seinem Bruder Johann Wilhelm von Niederhausen für eine Bürgschaft für 56 Gulden gegen Lukas Fischer von Augsburg und den drei Kindern des verstorbenen Jakob Spengler von Niederhausen für 80 Gulden Kapital und die davon gefallenden 4 Gulden Zins als Pfand eingesetzt. Bei Säumnissen in der Bezahlung des Zinses oder in der Rückzahlung des Kapitals nach erfolgter Kündigung kann sich der Gläubiger an der Selde schadlos halten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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