Hans Bibracher, B. zu Scheer (Schar), bekundet, daß er den Richtern der gemeinen Bauernschaft des Dorfes Ennetach (Ennodach) und ihren Nachkommen seinen einst von Hans Spät erworbenen [näher lokalisierten; dabei gen.: Claus Stachler] Teil des Spitzenweiler (Spitzenwyler) gen. Holzes zu Eigen verkauft hat. Die Richter haben ihm dafür 1 lb. h. ewigen Geldes übertragen, wie es in einer von ihnen darüber ausgestellten Urk. festgehalten ist. Der A. leistet zu gen. Bedingungen Währschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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