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Dietrich Löwenstein und Georg Magnus Schade verpflichten sich, weiterhin eine Abgabe aus ihrem Haus zu Warendorf an den Pastor zu Clarholz zu zahlen
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Enthält: Vor dem Notar Jacob Mense verpflichten sich Dietrich Lauwensteen, Bürger und Tuchmacheramtsverwandter zu Warendorf, und Georg Magnus Schade, Bürger und Buchbinder in Warendorf namens seiner Frau Catharina Zeppenfeldt, vormals Witwe des Ernst Lauwensteen, aus der von ihrem Vater Johann Lauwensteen angekauften Behausung - diese liegt unweit des Prinzipalmarktes zwischen Bürgermeisters Kerssenbrock, jetzt Bernd Grelle's Haus im Norden, im Süden nächst Hermann Starenbergs, jetzt David Peters Haus - elf Schillinge münsterisch an den Pastor von Clarholz jährlich auf Michaelstag zu entrichten. Sie hatten dies seit einigen Jahren nicht mehr getan, weil sie der Meinung waren, Johann Lauwensteen habe diese Verpflichtung abgelöst. Den Rückstand wollen sie ebenfalls am Michaelstag (29. September) mit einem Reichstaler, wobei es Elbert von Kückelsheimb, propst zu Clarholz, aus Gutherzigkeit belassen habe, begleichen. Die Komparenten verpflichten sich bei Verpfändung ihrer Güter zur Einhaltung der Zahlungsverpflichtung. Zeugen: Heinrich Geisthövel, Kopist, und Johann Veltmanns, musketier des Hauptmanns von Oer. Ausf. Pap., Signet und Beglaubigung des Notars.