Der Abt Rupert von Corvey bekundet, dass er das von seinem Stift lehnrührige Gericht in der Stadt Höxter von dem Knappen Themo de Greve für 200 Mark reinen Silbers abgekauft habe. Sobald er, der Abt, 100 Mark zahle, habe er damit auch das Gericht von dem Rat und den Bürgern der Stadt Höxter, denen es für 200 Mark verpfändet sei, eingelöst; für die anderen 100 Mark verpfände er diesen die corveyischen Ämter in Fürstenau und Everschehagen [wüst]. Der Bischof Bernhard von Paderborn bestätigt diesen von ihm vermittelten Vergleich.