Konrad Zeiter zu Oberriexingen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung und sonstiger gen. strafbarer Handlungen zu Vaihingen gef. und harter, peinlicher Leibesstrafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft und ehrbarer Leute begnadigt und auf künftiges Wohlverhalten hin mit der Auflage freigel., seinem Landesherrn 50 fl Abtrag zu bezahlen, schwört U. und gelobt eidlich, die Artikel seiner früheren Verschreibung zu befolgen, keine Waffen mehr zu tragen, keinerlei Wildfrevel zu begehen oder anderen dabei zu helfen, niemand vor ausländische Gerichte zu bringen sowie den Geboten seines österreichischen Landesherrn zu Stuttgart und der Amtleute zu Vaihingen zu gehorchen. - Bürgen (mit 50 fl): 1) Bastian Zeiter aus Unterriexingen 2) Martin Zeiter 3) Mathis Zeiter 4) Hans Zeiter aus Sersheim 5) Bollin Mylin aus Oberriexingen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...