Das Stadtgericht zu Nürnberg beurkundet auf das eidliche Zeugnis Pangratz Imhofs und Ulrich Starks hin, dass Hanns Lutz von Eschenaw sich gegenüber Hanns Tallner von Symonshofen und Else, dessen Ehefrau, hinsichtlich aller von seiner Ehefrau Gerhaws erhobenen Ansprüche auf ihr elterliches Erben für befriedigt erklärt habe.

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Staatsarchiv Nürnberg
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