Hintergrund des Prozesses ist eine Rentverschreibung der Eheleute Jakob von Morialmé (Marian, Maiorames, Morian), Ritter, zu Meersenhoven und Margaretha von 1478 über 65 Gulden, 20 Stüber auf ihre Mühle zu Geul (zum Goelen, Geulle) bei Meersen und den dazugehörigen Busch unter dem Gericht von Berg im Land Valkenburg. Margaretha und ihr Sohn Johann von Morialmé haben 1480 weitere 20 Gulden an Katharina von Baest alias Waelhoven (Walhofen) verschrieben. Nachdem Haus Meersenhoven durch Kriegseinwirkungen einige Zeit wüst war, ist Katharina von Baest in die Unterpfänder eingewiesen worden. Vor ihrem Tod hat sie 1499 einen Jahreszins von 4 Maastrichter Mudde Roggen an die Appellaten verschrieben. Der Appellant, Gatte der Anna von Morialmé, Tochter Johanns von Morialmé, löste die insgesamt 85 Gulden Rente bei Heinrich Mohr (Moer) von Wald, einem Erben der Katharina von Baest, 1521 ein und wurde in Haus Meersenhoven eingewiesen. Die Forderung der Appellaten nach Zahlung des Roggenzins durch den Appellanten lehnt dieser ab, da Katharina von Baest gar nicht berechtigt gewesen sei, die Mühle zu Geul und den Busch mit dieser Rente zu belasten, zumal sie die Mühle 6 Jahre zuvor veräußert hätte. Das RKG urteilt am 8. Nov. 1531, daß der Appellant zur Entrichtung des streitigen Jahreszinses an die Appellaten verpflichtet sei.
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Hintergrund des Prozesses ist eine Rentverschreibung der Eheleute Jakob von Morialmé (Marian, Maiorames, Morian), Ritter, zu Meersenhoven und Margaretha von 1478 über 65 Gulden, 20 Stüber auf ihre Mühle zu Geul (zum Goelen, Geulle) bei Meersen und den dazugehörigen Busch unter dem Gericht von Berg im Land Valkenburg. Margaretha und ihr Sohn Johann von Morialmé haben 1480 weitere 20 Gulden an Katharina von Baest alias Waelhoven (Walhofen) verschrieben. Nachdem Haus Meersenhoven durch Kriegseinwirkungen einige Zeit wüst war, ist Katharina von Baest in die Unterpfänder eingewiesen worden. Vor ihrem Tod hat sie 1499 einen Jahreszins von 4 Maastrichter Mudde Roggen an die Appellaten verschrieben. Der Appellant, Gatte der Anna von Morialmé, Tochter Johanns von Morialmé, löste die insgesamt 85 Gulden Rente bei Heinrich Mohr (Moer) von Wald, einem Erben der Katharina von Baest, 1521 ein und wurde in Haus Meersenhoven eingewiesen. Die Forderung der Appellaten nach Zahlung des Roggenzins durch den Appellanten lehnt dieser ab, da Katharina von Baest gar nicht berechtigt gewesen sei, die Mühle zu Geul und den Busch mit dieser Rente zu belasten, zumal sie die Mühle 6 Jahre zuvor veräußert hätte. Das RKG urteilt am 8. Nov. 1531, daß der Appellant zur Entrichtung des streitigen Jahreszinses an die Appellaten verpflichtet sei.
AA 0627, 3391 - L 322/1328
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1523 - 1544 (1427 - 1543)
Enthaeltvermerke: Kläger: Junker Dietrich von Leerodt (Leonrod) zu Itteren (Niederlande), Herr zu Meersenhoven (Merzenhoven) im Gerichtsbezirk von Meersen (Niederlande) im Land Valkenburg, seit 1540 die Gebrüder Dietrich und Heinrich von Leerodt, (Bekl.) Beklagter: Servatius de Colmundt, Dekan, und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frauen zu Maastricht (Niederlande), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Jakob Krell (Kreel) 1523 - Dr. Friedrich Refsteck 1523 - Lic. Johann Helffmann 1527 - Dr. Simon Engelhart 1527 - Dr. Ludwig Ziegler aus Heidelberg 1527 - Dr. Wolfgang Weydtner 1531 - Dr. Hieronymus Lerchenfelder 1534 - Dr. Ludwig Ziegler 1534 - Dr. Christofforus Hoß (Hoeze) 1534 - Lic. Jakob Huchell 1534 - Lic. Mauritius Breunle 1534 - Lic. Christoffvon Swabach 1540 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoffer Hirtzhofer 1523 - Dr. Kaspar Mart 1523 - Dr. Friedrich Reefstock 1523 - Lic. Johannes Helffrich 1527 Prozeßart: Appellationis, nunc (1531) executionis Instanzen: 1. Gericht (Schultheiß und Schöffen) zu Berg 1521 - 1523 - 2. Schöffen des königl. Stuhls zu Aachen - 3. RKG 1523 - 1544 (1427 - 1543) Beweismittel: Zahlreiche Dokumente in den Vorakten (Q 6). Urkunde der Kollegiatkirche Unserer Lieben Frau zu Maastricht von 1427 in lateinischer Sprache mit anhängendem gut erhaltenem Siegel (Q 11). Ablösungsvertrag von 1521 zwischen Dietrich von Leerodt und Heinrich Mohr von Wald (Q 16 und 51, Original Q 64). Quittung des Heinrich Mohr von Wald von 1521 über den Empfang der Ablösesumme von 600 Goldgulden (Q 17). Prozeßkostenrechnung (Q 20). RKG - Vollstreckungsmandate vom 8. Nov. 1531 (Q 23) und 31. Aug. 1534 (Q 30). Attestationes und Zeugenverhör durch eine RKG - Kommission von 1538 (Q 44). Urteil des Rats von Brabant zu Brüssel von 1520 in Sachen Dietrich von Leerodt ./. Heinrich Mohr von Wald (Q 49). Gültverschreibung der 65 Gulden von 1478 zwischen den Eheleuten Jakob von Morialmé und Margaretha einerseits und der Katharina von Baest, Witwe des Goedert von Waelhoven, andererseits (Q 52). Gültverschreibung der 20 Gulden von 1480 zwischen Johann von Morialmé und Katharina von Baest (Q 53). Kaufvertrag eines Erbguts von 1493 im Gerichtsbezirk von Meersen im Land Valkenburg (Q 54). Verfügung der Katharina von Baest betr. den Zins an Roggen von 1499 (Q 56). Auszug aus dem Testament der Katharina von Baest von 1500 (Q 57). Urteile des Rats von Brabant von 1517 und 1518 (Q 58- 60). Kopie eines Vogtgedings von Brüssel von 1520 mit anhängendem Siegel Kaiser Karls V. von 1521 (Q 63). Prozeßkosten (Q 66). Beschreibung: 2 Bde., 18 cm; Bd. I: 9 cm, 256 Bl., lose, Q 1 - 43; Bd. II: 9 cm, 256 Bl., lose, Q 44 - 49, 51 - 71, 1 Beilage, es fehlt Q 50*. Lit.: Jos. Habets, De loonsche leenen in het tegenwoordig hertogdom Limburg, in: Publications de la société Historique et Archéologique dans le duchè 8 (1871) S.102ff. Jos. Habets, De leenen van Valkenburg, ebenda 21 (1884) S. 299ff., 439f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:41 MESZ