Veit Villieber zu Nußdorf entscheidet als Sidelrichter des Abtes Georg von Salem die Streitigkeiten zwischen den Gemeinden Dichtenhausen und Ostrach wegen Trieb und Tratt folgendermaßen: Ostrach und Dichtenhausen sollen in dem Esch von Dichtenhausen gegen Ostrach zu und unterhalb der Landstraße bis an den anderen Dichtenhauser Esch gemeinsamen Trieb haben. In den Wiesen von Ostrach heraus bis an den Spitz hinter den Dichtenhauser Bainden am Graben ob dem Furth, so in die Bichel geht, sollen die Ostracher in Zukunft nicht zutreiben, aber neben dem Spitz hinüber bis an die Ostrach und hinauf an Dieffenhach soll gemeinsame Weide sein. Der Maier Peter Kruog zu Dichtenhausen, der an seiner Wiese, auf der die von Ostrach Trieb und Tratt haben, einen großen Graben aufgeworfen hat, sodaß die von Ostrach nicht auftreiben können, muß den Graben wieder einwerfen oder aber die Ostracher dürfen Brücken darüber bauen. Wenn die von Ostrach oberhalb des genannten Spitz ihre Weide suchen, so ist ihnen der Durchtrieb durch die Wiesen erlaubt, in der Heuzeit dürfen sie ebenso das Heu hindurchführen. Die von Dichtenhausen, die Ostrach wärts bis an die Landstraße und soweit ihre Äcker und Felder gehen und bis an das Bächlein, das von der Landstraße herabfließt, treibens sollen ebenfalls das Recht haben, bis auf die Ostrach zu treiben, aber nicht weiter