Klage des Kaufherrn Johan Walters in Bremen ./. Niklas Reer und Johan Nickhorn gen. Kramer. Der Kläger hat i.J. 1615 das Haus des Lambrecht zum Dall auf der Jüdefelderstraße ersteigert und es später dem Beklagten Reer unter der Bedingung verkauft, dass Reer bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises nichts von dem Hause veräußern dürfe. Gleichwohl hat Reer einen Teil des Hofraums an Franz Hoebing und einen Teil des Hauses an den Beklagten Nickhorn verkauft. Letzterer nimmt bauliche Veränderungen vor. Kläger verlangt, dass der Verkauf an Nickhorn für ungültig erklärt und Nickhorn die Veränderungen untersagt werden.