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Bischof Heidenrich von Münster bekundet, daß er mit Zustimmung von Domdekan und -kapitel seine beiden Güter Swytingh und Eppingh und ihr Zubehör im Kirchspiel Stadtlohn (Stadloen), die Dietrich von Hamern (Homeren) als rechte Mannlehen des Stifts hatte, vom Lehnsband befreit hat. Dafür hat Dietrich dem Bischof und dem Stift seinen Hof zu Gheyrdevelde samt Zubehör im Kirchspiel Billerbeck (Bilrebeke) als Eigen übertragen und Währschaft dafür versprochen; er erhält ihn nunmehr als rechtes Mannlehen. Bischof und Domkapitel kündigen ihre Siegel an. feria sexta proxima post festum Bartholomei apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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