Anna Mutlerin von Berkach [Oberberken Kr. Waiblingen], gef. zu Göppingen wegen Nichteinhaltens der Urfehde, ungebührlichen Benehmens und betrügerischer Handlungen, erhält die Möglichkeit, das Recht zu nehmen oder Württemberg im Umkreis von 5 Meilen zu verlassen, entscheidet sich für letzteres, verspricht, ihre Atzung zu bezahlen, und schwört U. - Bü. mit 30 lb h: Hans Mutler und Lienhart Mutler, ihre Brüder

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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