Graf Gotfried zu Sayn und Gerbert, der frühere Vogt von Wetzlar, bekunden, daß sie auf Befehl von König Rudolf den Streit über den Zehnten der Kirche zu Herborn [Herworne] zwischen dem Deutschen Orden und Theoderich Schütz und seinen Brüdern zu beendigen versucht haben, daß sie jedoch auf Grund der Zeugenaussagen kein abschließendes Urteil fällen konnten. Zudem verzeichnen sie folgende Aussagen der Zeugen: Es bestünden verschiedene mündliche Überlieferungen der Voreltern, daß der Ahne [avus] der Schützen den Zehnten nicht bezahlt habe und exkommuniziert gewesen sei, daß der damalige Pfarrer Werner dem Ahnen den Zehnten auf 1 Jahr überlassen habe, daß die Ahne Be...hild der Schützen exkommuniziert gewesen sei, usw.- Vogt und Schöffen der Stadt (Herborn) und die Burgmannen von Dernbach bestätigen auch die Tatsache der Exkommunikation.
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Graf Gotfried zu Sayn und Gerbert, der frühere Vogt von Wetzlar, bekunden, daß sie auf Befehl von König Rudolf den Streit über den Zehnten der Kirche zu Herborn [Herworne] zwischen dem Deutschen Orden und Theoderich Schütz und seinen Brüdern zu beendigen versucht haben, daß sie jedoch auf Grund der Zeugenaussagen kein abschließendes Urteil fällen konnten. Zudem verzeichnen sie folgende Aussagen der Zeugen: Es bestünden verschiedene mündliche Überlieferungen der Voreltern, daß der Ahne [avus] der Schützen den Zehnten nicht bezahlt habe und exkommuniziert gewesen sei, daß der damalige Pfarrer Werner dem Ahnen den Zehnten auf 1 Jahr überlassen habe, daß die Ahne Be...hild der Schützen exkommuniziert gewesen sei, usw.- Vogt und Schöffen der Stadt (Herborn) und die Burgmannen von Dernbach bestätigen auch die Tatsache der Exkommunikation.
170 I, U 32 a
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 13. Jahrhundert >> 1250-1299
1283 Juli 16
Ausfertigung, Pergament, sehr zerstört; Siegel fehlen. Der Sinn ist wegen der Lücken im Text im einzelnen nicht genau festzustellen. Auf der Mitte der Rückseite von Hand des 14. Jh. 'littere non Scripte', wohl herrührend vom Schreiber des großen Ordenskopiars, siehe Wyss, Hessisches Urkundenbuch 1, Vorwort VII. Das Blatt ist am 26. Januar 1904 zaponiert und mit Pflanzenpapier unterlegt worden, doch nicht so, daß die Falten entfernt werden konnten. Abschrift des 18. Jh. und eine neue liegen bei.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: siehe Arnoldi 3b, 121; mit unrichtiger Beziehung auf Hörbach. Über die etwaige Zeit des Königllichen Auftrags vgl. B.-Redl. 1722
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BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ