Deutsche Arbeiterzentrale (Bestand)
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BArch R 8060
call number: R 8060
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Organisationen, Verbände und Wirtschaftsunternehmen >> Soziales, Gesundheit, Sport
1911-1939, 1951
Geschichte des Bestandsbildners: 1905 als Deutsche Feldarbeiterzentrale gegründeter rechtsfähiger Verein zur Anwerbung, Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte mit Sitz in Berlin; durch ein 1913 abgeschlossenes Übereinkommen mit Preußen und eine Verordnung der Reichsarbeitsver‧waltung von 1922 wurden der Deutschen Arbeiterzentrale (DAZ) mit der Ausstellung der Legi‧timationskarten und Befreiungsscheine für ausländische Arbeitskräfte öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen; 1923 betrieb die DAZ neben der Hauptverwaltung 15 über das ganze Deutsche Reich verteilte Landesstellen, zwei Landesnebenstellen, eine Vermittlungsstelle in Tilsit sowie 18 Grenzämter; zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und der Übertragung ihrer Aufgaben an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 1. Juli 1935 exi‧stierten 13 Landesstellen und 14 Landesnebenstellen mit vier Annahmestellen.
Bestandsbeschreibung: 1905 als Deutsche Feldarbeiterzentrale gegründeter rechtsfähiger Verein zur Anwerbung, Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte mit Sitz in Berlin. Durch ein 1913 abgeschlossenes Übereinkommen mit Preußen und eine Verordnung der Reichsarbeitsverwaltung von 1922 wurde der Deutschen Arbeiterzentrale (DAZ) mit der Ausstellung der Legitimationskarten und Befreiungsscheine für ausländische Arbeitskräfte öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen. Zum Direktor und Vorstandsmitglied dieser Einrichtung wurde Freiherr von dem Bussche-Ippenburg, genannt von Kessel zum 1. April 1905 berufen. Seine berufliche Tätigkeit hatte er nach Abschluss eines Jurastudiums 1897 in der Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen als Volontär begonnen. Vor seinem Wechsel war er dort zuletzt als Dezernent für Arbeiterwesen und Leiter des Arbeitsnachweises tätig.
1923 betrieb die DAZ neben der Hauptverwaltung 15 über das ganze Reich verteilte Landesstellen, 2 Landesnebenstellen, eine Vermittlungsstelle in Tilsit sowie 18 Grenzämter. Zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und Übertragung ihrer Aufgaben an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 01.Juli 1935 existierten 13 Landesstellen.
Mit der Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Januar 1933 wurde der Arbeiterzentrale das Legitimationsmonopol entzogen. In der Folge oblagen der DAZ nur noch Abwicklungsaufgaben. Zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und der Übertragung ihrer Aufgaben auf die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 01. Juli 1935 existierten neben der Zentrale in Berlin 13 Landesstellen und 14 Landesnebenstellen. Letzter Direktor der DAZ war der Oberregierungsrat Dr. Petersen.
Erschließungszustand: Findbuch (2012)
Zitierweise: BArch R 8060/...
Bestandsbeschreibung: 1905 als Deutsche Feldarbeiterzentrale gegründeter rechtsfähiger Verein zur Anwerbung, Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte mit Sitz in Berlin. Durch ein 1913 abgeschlossenes Übereinkommen mit Preußen und eine Verordnung der Reichsarbeitsverwaltung von 1922 wurde der Deutschen Arbeiterzentrale (DAZ) mit der Ausstellung der Legitimationskarten und Befreiungsscheine für ausländische Arbeitskräfte öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen. Zum Direktor und Vorstandsmitglied dieser Einrichtung wurde Freiherr von dem Bussche-Ippenburg, genannt von Kessel zum 1. April 1905 berufen. Seine berufliche Tätigkeit hatte er nach Abschluss eines Jurastudiums 1897 in der Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen als Volontär begonnen. Vor seinem Wechsel war er dort zuletzt als Dezernent für Arbeiterwesen und Leiter des Arbeitsnachweises tätig.
1923 betrieb die DAZ neben der Hauptverwaltung 15 über das ganze Reich verteilte Landesstellen, 2 Landesnebenstellen, eine Vermittlungsstelle in Tilsit sowie 18 Grenzämter. Zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und Übertragung ihrer Aufgaben an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 01.Juli 1935 existierten 13 Landesstellen.
Mit der Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Januar 1933 wurde der Arbeiterzentrale das Legitimationsmonopol entzogen. In der Folge oblagen der DAZ nur noch Abwicklungsaufgaben. Zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und der Übertragung ihrer Aufgaben auf die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 01. Juli 1935 existierten neben der Zentrale in Berlin 13 Landesstellen und 14 Landesnebenstellen. Letzter Direktor der DAZ war der Oberregierungsrat Dr. Petersen.
Erschließungszustand: Findbuch (2012)
Zitierweise: BArch R 8060/...
Deutsche Arbeiterzentrale, 1905-1935
20 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ