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Georg ("Jörg") Westernacher ("Wösternacher"), Vogt und Kastner zu Kirchberg [Oberkirchberg Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis], schlichtet einen Streit zwischen Konrad Eschenmayer, Hintersasse des Kaplans der Raisermesse in Ulm, als Kläger und Konrad Kon, Hintersasse des Ulmer Bürgers Stephan Roth ("Rot") als Beklagtem, beide in Mussingen [Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] ansässig. Bei dem Streit geht es um einen Brunnen und eine Lache im Hof des Kon. Die Entscheidung enthält folgende Bestimmungen: 1. Beide Parteien verpflichten sich, von nun an untereinander Frieden zu wahren. Alle bisher in dieser Sache getroffenen Absprachen, Verträge und dergleichen verlieren ab sofort ihre Rechtsverbindlichkeit. 2. Konrad Kon ist es gestattet, diesen oder einen anderen Brunnen in seinem Hof oder Garten zu haben, doch muss dieser so gebaut sein, dass kein Wasser oder Abwasser daraus in die Erblache in seinem Hof fliessen kann. Vielmehr hat er das abfließende Brunnenwasser in einer besonderen Wasserleitung in den Graben, der durch seinen Garten bis zur Gemeindestraße führt einzuleiten. 3. Überschüssiges Wasser aus der Lache und was an wildem Wasser in diese fließt, hat Konrad Kon in einem Graben, der breit und tief genug ist, von seinem Grundstück bis zur Gemeindestraße zu leiten. Die Gemeinde hat dann diesen Graben über die Gasse bis zum Hof des Eschenmayer zu führen. Dieser hat dann das Wasser über sein Grundstück weiter abzuleiten, damit keinerlei Schäden durch das ablaufende Wasser oder durch einen etwaigen Rückstau entstehen können. 4. Jede Partei hat die ihr bereits entstandenen Schäden selbst zu tragen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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