Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg und Zeil, beurkundet, dass sich Martha Höcht zu Rötenbach, eheliche Tochter des Matthäus Höcht und der Ursula Raufeiss, um 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Herrschaft Wolfegg Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Martha von ihrem Eid, spricht sie mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern von der Eigenschaft und den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht, künftig weder sie noch ihre Nachkommen und Erben von Leibeigenschafts wegen zu behelligen, und gestattet ihr, ab sofort Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder auf dem Land anzunehmen, ganz wie es ihr am nützlichsten ist. Sofern die Freigelassene liegende [und der Herrschaft Wolfegg steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft errichteten Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Martha, falls sie über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen sollte, sich der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Erben erneut unterwerfen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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