Hans Maul, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef. nachdem er schon einmal etlicher Vergehen wegen ins Gefängnis gekommen war, eine Urfehde geschworen und die Erbhuldigung geleistet hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, alle Wirtshäuser und heimlichen Gesellschaften zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.