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Vor dem Schultheißen Johann Saneck von Waldeck und dem namentlich aufgeführten Schöffen zu Lorch geben Lortz Junghenne, Bürger daselbst, und Henne Schonbreder zu Lorchenhausen der Äbtissin Grede und dem Konvente zu Aulhausen einen Revers bezüglich des ihnen erteilten Erbbestandes auf einen Weingarten zu Lorch.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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