Anspruch auf zwei rechtmäßig erworbene Wohnungen. Zwei Wohnungen des Scholl samt Gärten in Düsseldorf am Berger Tor und in der Vorstadt waren zur Befriedigung seiner Gläubiger 1729 öffentlich versteigert worden und dem Appellanten „bey der kertzen“ für 5550 Rtlr. durch Richterspruch („adjudicatio“) zugefallen. Da Scholl bei der Bergischen Pfennigmeisterei noch erhebliche Schulden hatte, sollten seine Häuser nach einer Verordnung des Stadtschultheißen von Düsseldorf ein zweites Mal versteigert werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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