Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Eheleuten Henne Knob (Knobhenne) und Mergelin Mack seine Güter im Dorf und in der Mark Erpolzheim gegen einen jährlichen Zins von 58 ½ Malter gutem, dürren Korn nach Kaufmanns Güte und Wormser Währung, die sie auf ihre Kosten dem Keller zu Dirmstein zu entrichten haben. Sie sind zur Instandhaltung und insbesondere zur Düngung verpflichtet. Es gilt ein Teilungs-, Veräußerungs- und Verpfändungsverbot. Sie sollen die Güter alle 10 Jahre neu begrenzen und dies dem Keller zu Dirmstein anzeigen. Wenn sie all dem nicht nachkämen, darf der Pfalzgraf die Güter mit Bau und Besserung wieder in seine Hände nehmen. Sollten die Güter dabei beschädigt sein, sind die Hofleute mit Leib und Gut zur Erstattung verpflichtet. Es folgt eine detaillierte Auflistung der Güter mit Größe der Flurstücke und Anrainern bzw. Geländemarken, unterteilt in den Hof zu Erpolzheim und das Niederfeld. Als Anrainer werden u. a. genannt: der Abt von Limburg, St. Katharina (Altar), St. Anna, die Domherren zu Speyer, Graf Emich [von Leiningen], Junker Erkinger von Rodenstein, Junker Friedrich und Junker Stefan.