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Vor dem Notar Johann Wilhelm Heyckhaus vergleichen sich die Brüder Wolfgang Friedrich Eberhard und Karl Christoph von Helmstatt und die Untertanen zu Berwangen zur Beendigung eines Prozesses vor dem Reichskammergericht über die Schäferei zu Berwangen und gen. andere Streitpunkte. Die Herrschaft verzichtet auf die Schäferei und übernimmt die ritterschaftlichen Umlagen für das Dorf. Das Dorf trägt Einquartierungen und erkennt die hohe und niedere Gerichtsbarkeit der Herrschaft an. Geregelt werden u.a. auch die Wald-, Weide- und Fronverhältnisse. Beistand der Gemeinde: Reinhard von Süchtelen, Jörg Heinrich Gebhard, Schultheiß zu Richen. Zeugen: Philipp Friedrich von Gemmingen, Friedrich Jakob von Gemmingen. Siegler und Unterschrift: Herrschaft, Beistand, Johann Geiger, Schultheiß zu Berwangen, Notar und Zeugen. Unterschrift: Untertanen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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