Gerhard Herzog von Jülich und Berg und Graf von Ravensberg bekundet, dass Werner Todranck von ihm belehnt worden sei mit Hoenhorst Haus, Kirchspiel Borgholzhausen, Hartmanns Haus, Kirchspiel Borgloe im Stift Osnabrück, Boden Haus zu Brunyckyßen, Kirchspiel Heepen sowie dem Zehnten zu Halle. Falls Werner Todranck ohne männliche Leibeserben sterben sollte, werden die Söhne seiner Töchter, verheiratet mit Otto Wende (!) und Jorien Spegell, mit den Gütern belehnt, wie Todranck es gewünscht habe. Da ferner die Todrancks Burgleute auf Schloss Ravensberg sind, die dort Wohnrecht haben, dazu den Zehnten zu Osterwede, ein Haus zu Hesselen sowie die Kotten Hermann Konekinck und Johann Richemeyers im Kirchspiel Halle als Burglehen empfangen haben, so sollen, falls Werner Todranck ohne männliche Leibeserben stirbt, die Söhne seiner Töchter die Burglehen empfangen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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