Reinhard [von Argenteau] Sohn zu Houffalize (Hufeliß) bekundet: Johann Graf zu Sp., seine Diener und die Seinen hatten ihn gefangen und lange im Gefängnis gehalten. Jetzt ist er freigelassen worden. Er verzichtet auf alle Verluste und Schäden, die er dabei erlitten hat. Er und seine Erben werden sich am Grafen, seinen Erben, Dienern, Land und Leuten, denen, die sich vor ihm verantworten und besonders den an der Gefangennahme Beteiligten nicht rächen und gegen den Grafen und seine Erben, die Starkenburg (Starckenberg) und Grevenburg innehaben, aus ihren Schlössern nichts tun oder veranlassen. Reinhard hat dem Grafen seinen Vater Reinhard von Argenteau (Erckentel) Herrn zu Houffalize, seinen Bruder Gerhard ältesten Sohn zu Houffalize, Herrn zu Moestroff (Morßdorff), sowie die 3 Ritter Heinrich von Rollé (Rolle), Gerhard von Bastogne (Bastenach) und Johann von Soy (Soye) auf deren Lebenszeit zu Mannen gewonnen entsprechend den darüber ausgestellten Urkunden. Der Bruder Gerhard hat sein Schloß Moestroff geöffnet; diese Öffnung ist mit 3 000 Mainzer (meinzer) Gulden ablösbar. Falls Gerhard stirbt und das Schloß an Reinhard fällt, wird er den Grafen in der Öffnung belassen und das Schloß mit Zubehör von den Herren des Herzogtums und Landes Luxemburg (Lutzem-) empfangen und tragen, wie sein Bruder es getan hat. Dies hat Reinhard beschworen. (1) Er siegelt und bittet (2) seinen Vater Reinhard von Argenteau Herrn zu Houffalize, (3) seinen Bruder Gerhard ältesten Sohn zu Houffalize und Herrn zu Moestroff, (4) seinen Schwager Philipp von Daun (Dune) Herrn zu Oberstein (-steyne) sowie (5) den Ritter Johann von Zolver, Ritterrichter des Landes Luxemburg, und (6) Johann von Rollingen (Ruldingen), Marschall des Herzogtums Luxemburg, um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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